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Beschwerde­verfahren Liefer­ketten­sorgfalts­pflichten­gesetz §8

Grundsatzerklärung

Diese Grundsatzerklärung dient der Umsetzung der Sorgfaltspflicht gemäß § 6 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Sie enthält die Regelungen, wie die HANSA‑FLEX AG zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt im eigenen Unternehmen und entlang der Lieferkette beitragen will.

Beschwerdeverfahren

Wir nehmen Ihre Anliegen bezüglich der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang unserer Lieferkette ernst. Teilen Sie uns über das Beschwerdeportal Ihre Bedenken und Beschwerden mit, um gemeinsam für verantwortungsbewusste und nachhaltige Praktiken einzustehen.